Die PKSW ist weiblich

Haben Sie schon einen Blick ins 2022er Pensionskassenreglement geworfen? Waaaas, noch nicht? Ok, ok, Sie sind entschuldigt. Wenn ich nicht Geschäftsleiter einer Pensionskasse wäre, hätte ich es wohl auch nicht getan. Es gibt spannendere Lektüren für einen lauschigen Sommerabend am Lagerfeuer, als das Studium des neuen PK-Reglements.

Sollten Sie es dennoch tun, werden Sie feststellen: das neue Reglement der PKSW ist genderneutral ausformuliert und da DIE Stadt als auch DIE übrigen angeschlossenen Institutionen weiblich sind, sprechen wir nur noch von den Arbeitgeberinnen. Und überhaupt, bei genauer Betrachtung stellen Sie fest, die PKSW ist ebenfalls weiblich… nicht nur wegen dem Relativpronomen.

Frauen werden in der beruflichen Vorsorge systematisch benachteiligt – das muss nicht sein.
Die PKSW ist weiblich.

Als Erstes fällt auf, dass der Frauenanteil bei der PKSW mit rund 60% weit überdurchschnittlich ist. Was aber noch viel mehr ins Gewicht fällt, sind die fortschrittlichen Leistungen der PKSW, welche vor allem Frauen zu Gute kommen.

1. Versicherung auch für Beschäftigte mit tiefem Lohn

Um möglichst vielen aktiven Versicherten eine Rente im Alter ausrichten zu können, hat der Stiftungsrat per 1. Januar 2020 die sogenannte «Eintrittsschwelle» gesenkt. Mit CHF 10’755 ist sie nur halb so gross wie der gesetzliche Mindestwert. Dies bedeutet, dass auch Versicherte mit einem vergleichsweise tiefen Einkommen einen Versicherungsschutz bei der PKSW erhalten …und dies betrifft auch heute noch überwiegend Frauen.

2. Volle AHV-Rente auch bei vorzeitiger Pensionierung dank grosszügiger AHV-Ersatzrente

Oft höre ich: «Mit 58 lasse ich mich vorzeitig pensionieren!» Doch spätestens wenn die finanziellen Auswirkungen bekannt sind, stellen viele Beschäftigte fest, dass sie mit der tiefen Rente ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten könnten. Dank der grosszügigen Lösung für Stadtangestellte, welche je nach Alter und Lohnklasse grosszügige AHV-Ersatzrenten erhalten, entspannt sich oft der finanzielle Engpass bis zur erstmaligen Ausrichtung der AHV-Rente. Für Frauen besteht sogar die Möglichkeit, die AHV-Ersatzrente bis Alter 65 zu beziehen und gleichzeitig die AHV-Rente um 1 Jahr bis Alter 65 aufzuschieben. Dies bedeutet eine dauerhaft um 5,2% höhere AHV-Rente, also bis zu CHF 1’500 jährlich.

3. Beschränkung der Pensionierten-Kinderrente

Eine versteckte Verbesserung für Frauen hat der Stiftungsrat per 1. Januar 2021 beschlossen. Er hat die Pensionierten-Kinderrente auf maximal zwei unterstützungspflichte Kinder begrenzt. Was auf den ersten Blick nach einem Leistungsabbau aussieht, ist in Tat und Wahrheit eine Verschlechterung der Leistungen für Männer. Die Kosten für Renten von unterstützungspflichtigen Kinder von pensionierten Versicherten, werden solidarisch von Frauen mitgetragen, obwohl es für sie praktisch unmöglich ist, jemals von solchen Leistungen zu profitieren.

4. Weitere Angleichung von Lebenspartnerschafts- und Ehegattenrenten

Die Praxis hat auch gezeigt, dass es eine weitere Angleichung bei den Partnerschaftsrenten braucht. Insbesondere beim amtlichen Wohnsitz, welcher bis anhin bei Lebenspartnerschaftsrenten zwingend war, plant die PKSW eine Angleichung mit der Ehepartnerschaft. So gesehen ist die PKSW eben nicht «nur» weiblich sondern auch divers.

Gerne geben wir Ihnen persönlich Auskunft, wenn es um die Absicherung ihrer Partnerin oder ihres Partners geht.
Kontaktieren Sie uns unter +41 52 208 92 20 oder per Email unter pensionskasse@pksw.ch.

Ihr Stephan Keller


Über den Autor

Stephan Keller leitet die Pensionskasse der Stadt Winterthur seit August 2020.
Der 56-jährige bringt über 30 Jahre Erfahrung in der beruflichen Vorsorge mit, ist Betriebsökonom FH und hat einen Masterabschluss in Customer Relationship Management der ZHAW. Keller bezeichnet sich als kompetenten, kommunikativen und kreativen Brückenbauer innerhalb der 2. Säule.