Aufsichtsbehörde

Die kantonale BVG-Aufsichtsbehörde wachen darüber, dass die von ihnen beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Sie prüfen die Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen, nehmen Einsicht in ihre jährliche Berichterstattung sowie in die Berichte der Revisionsstellen und der Experten für berufliche Vorsorge und treffen Massnahmen zur Behebung von Mängeln.

Die PKSW untersteht der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS).