Experte für berufliche Vorsorge
Das oberste Organ bestimmt für die Prüfung der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtung einen Experten für berufliche Vorsorge. Experten für berufliche Vorsorge bedürfen der Zulassung durch die Oberaufsichtskommission.
Seit Dezember 2017 übt Dr. Reto Leitundgut, c-alm St. Gallen das Mandat des Experten für berufliche Vorsorge aus.
Zu seinen Aufgaben zählt die periodische Prüfung, ob die PKSW Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann und die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung der gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Er
unterbreitet zudem dem obersten Organ der PKSW Empfehlungen, insbesondere über
den technischen Zinssatz und die übrigen technischen Grundlagen, sowie die
Massnahmen, welche im Falle einer Unterdeckung einzuleiten sind.
Werden die Empfehlungen des Experten für berufliche Vorsorge vom obersten Organ
nicht befolgt und erscheint dadurch die Sicherheit der PKSW gefährdet, meldet
er dies der Aufsichtsbehörde.