Invalidität
Bei einer Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen ist die Wiedereingliederung das oberste Ziel. Sollte eine Reintegration in die Arbeitswelt nicht möglich sein, werden Invalidenleistungen geprüft.
Wir unterscheiden hier wie folgt:
Erwerbsinvalidität
Eine Erwerbsinvalidität liegt vor, wenn die versicherte Person erwerbsunfähig ist und weder im bisherigen Beruf noch eine andere zumutbare Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ausüben kann.
Berufsinvalidität
Die Berufsinvalidität liegt vor, wenn die versicherte Person ab dem Alter von 55 Jahren und einer Versicherungsdauer bei der PKSW von 4 Jahren bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit ganz oder teilweise erwerbsfähig ist, die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aber nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausüben kann. Als Ersatz für die fehlende IV-Rente der ersten Säule wird zusätzlich zur Berufs-IV-Rente eine IV-Ersatzrente ausgerichtet.
Kinderrenten
Leistungsberechtigte mit Kindern erhalten als Ergänzung zur Invalidenrente eine Invaliden-Kinderrente.
Die aktuell gültigen Leistungen, Voraussetzungen und Vorbehalte finden Sie im aktuell gültigen Vorsorgereglement.