Pension Blog

Dörfs es bitzli meh (oder weniger) si?

Bereits liegt ein halbes Jahr zwischen der Volksabstimmung zur finanziellen Stabilisierung der Pensionskasse der Stadt Winterthur (PKSW) und dem heutigen Tag. Nach jahrlanger Unsicherheit über die Zukunft der PKSW besteht nun endlich Gewissheit für eine eigeständige und sichere Zukunft. Ein Zustand, welchen wir auf der Geschäftsstelle herbeigesehnt und entsprechend auch gefeiert haben.

Doch wie sagt der Volksmund: Wer rastet, der rostet.

Zumal das Stadtparlament dem Weihnachtsmann bzw. natürlich dem Stiftungsrat der PKSW noch etwas auf den Wunschzettel geschrieben hat: Die Wahlsparpläne! Auch dieser Wunsch wurde einstimmig über alle Parteigrenzen hinaus formuliert, in der Hoffnung, dereinst in Erfüllung zu gehen. Im Abstimmungstext stand wortwörtlich:

Der Stiftungsrat wird beauftragt, nach Annahme der Vorlage Wahlsparpläne auszuarbeiten und einzuführen, die den Versicherten erlauben, zwischen verschiedenen Sparplänen mit unterschiedlichen Sparbeiträgen zu wählen.

Doch worum geht es hier eigentlich? Bereits seit dem Jahr 2006 ist es Pensionskassen erlaubt, ihren aktiven Versicherten Sparpläne zur freien Wahl anzubieten. Die Idee war, jeder/jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, einen höheren (oder auch tieferen) Sparbeitrag in die Pensionskasse einzubezahlen. Wobei der Anteil der Arbeitgeberin in jedem Sparplan gleich hoch sein muss.

Und wie soll das genau funktionieren mit diesen Wahlsparplänen? Ganz einfach: Die versicherte Person soll jedes Jahr selber entscheiden können, ob der eigene Sparbeitrag erhöht bzw. gesenkt werden oder gleich bleiben soll. Dazu gibt es klare Regeln. Beispielsweise darf der tiefste gesamte Sparbeitrag nicht kleiner als 2/3 des höchsten Sparbeitrages sein und die Pensionskasse darf nicht mehr als drei verschiedene Sparpläne zu Wahl anbieten.

Bereits heute gibt es etliche Pensionskassen, welche Ihren Versicherten solche Wahlsparpläne anbieten, nachstehend zwei Beispiele.

Die BVK, die Pensionskasse, bei welcher die kantonalen Angestellten des Kantons Zürich angeschlossen sind, bietet ihren Versicherten beispielsweise eine Variante «Standard» an, welche zur Anwendung gelangt, wenn man keine eigene Auswahl trifft. Als Optionen stehen dann ein Wahlsparplan «Basis» zur Verfügung, bei welchem man 2% des versicherten Lohnes weniger und ein Wahlsparplan «Top», bei welchem man 2% mehr einbezahlt. Die Auswahl erfolgt bei der BVK über ein persönliches Login namens «myBVK».

Bei der Pensionskasse des Kantons Uri (PK Uri) wiederum ist der «Basisplan», der Plan mit den tiefsten eigenen Sparbeiträgen. Als Auswahl stehen den Versicherten ein Sparplan, bei welchem man 1% «Plus1» sowie ein weiterer Sparplan, bei welchem man 2% «Plus2» des versicherten Lohnes mehr einbezahlt als im «Basisplan». Einmal pro Jahr bis zum 30. November können die Versicherten frisch entscheiden Wechsel Vorsorgeplan PK Uri, in welchem Sparplan sie im folgenden Jahr versichert sein möchten.

Bei beiden Pensionskassen bezahlt die Arbeitgeberin, also bei der BVK der Kanton Zürich und bei der PK Uri der Kanton Uri, bei allen zur Auswahl stehenden Sparplänen – in Abhängigkeit des Alters der versicherten Person – den gleichen Sparbeitrag.

Auch wir werden Sie, sofern der politische Wunsch nach Wahlsparplänen auch bei der PKSW in Erfüllung gehen sollte, dereinst fragen: «Törf es bitzli meh (oder weniger) si?»

Stephan Keller
Vorsitzender der Geschäftsleitung


Stephan Keller leitet die Pensionskasse der Stadt Winterthur seit August 2020.

Der 58-jährige bringt über 30 Jahre Erfahrung in der beruflichen Vorsorge mit, ist Betriebsökonom FH und hat einen Masterabschluss in Customer Relationship Management der ZHAW. Keller bezeichnet sich als kompetenten, kommunikativen und kreativen Brückenbauer innerhalb der 2. Säule.