Pensionierung

Ordentliche Pensionierung
Versicherte (Männer wie Frauen) der Pensionskasse der Stadt Winterthur erreichen das ordentliche Pensionierungsalter mit 65. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab Alter 58 möglich.
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Vorzeitige Pensionierung
Eine vorzeitige Pensionierung ist ab Alter 58 möglich.
Bei einer vorzeitigen Pensionierung können Sie eine Überbrückungsrente beziehen, welche Ihnen maximal bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter ausbezahlt wird. Die Überbrückungsrente kann mittels Einkauf oder durch eine lebenslange Kürzung der ordentlichen Pensionskassenrente finanziert werden.
Für die städtische AHV-Ersatzrente gelten die personalrechtlichen Bestimmungen der Stadt.
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Teilpensionierung
Die Pensionierung kann in maximal zwei Teilschritten erfolgen. Der Pensionierungsgrad und der verbleibende Beschäftigungsgrad müssen je mindestens 30 Prozent einer Vollbeschäftigung entsprechen.
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Kapitalbezug
Sie haben auch die Möglichkeit auf einen Kapitalbezug von maximal der Hälfte Ihres Sparguthabens.
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