Pensionierung

Update per 01.01.2025:
Sämtliche Formulare für Pensionierungen und den Kapitalbezug sind derzeit in Überarbeitung.

Ordentliche Pensionierung
Versicherte (Männer wie Frauen) der Pensionskasse der Stadt Winterthur erreichen das ordentliche Pensionierungsalter mit 65. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab Alter 58 möglich.
> Formular
> Merkblatt

Vorzeitige Pensionierung
Eine vorzeitige Pensionierung ist ab Alter 58 möglich.
Bei einer vorzeitigen Pensionierung können Sie eine Überbrückungsrente beziehen, welche Ihnen maximal bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter ausbezahlt wird. Die Überbrückungsrente kann mittels Einkauf oder durch eine lebenslange Kürzung der ordentlichen Pensionskassenrente finanziert werden.
Für die städtische AHV-Ersatzrente gelten die personalrechtlichen Bestimmungen der Stadt.
> Formular
> Merkblatt

Teilpensionierung
Die Pensionierung kann in maximal zwei Teilschritten erfolgen. Der Pensionierungsgrad und der verbleibende Beschäftigungsgrad müssen je mindestens 30 Prozent einer Vollbeschäftigung entsprechen.
> Formular
> Merkblatt

Kapitalbezug
Sie haben auch die Möglichkeit auf einen Kapitalbezug von maximal der Hälfte Ihres Sparguthabens.
> Formular
> Merkblatt