Rahmenbedingungen

Ihre Hypothek bei der Pensionskasse der Stadt Winterthur

Das Ziel der PKSW ist es, interessierten Personen langfristig ein attraktives Angebot für Hypotheken machen zu können. Deshalb sind für die Vergabe einer Hypothek immer auch Vorgaben zu erfüllen, damit Eigenmittel und Hypothekarvolumen in einer pflicht-bewussten Balance zueinander stehen.


Was finanziert die PKSW?
Die PKSW finanziert schweizweit ausschliesslich Einfamilienhäuser, Eigentums- und Ferienwohnungen sowie vermietete Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentums-wohnungen. Die Kreditvergabe erfolgt ausschliesslich an in der Schweiz wohnhafte Privatpersonen. Baukredite oder Kredite für Objekte ab Plan vergeben wir keine. Auch finanziert die PKSW keine Objekte welche sich noch im Bau befinden.

Tragbarkeit
Als Kreditnehmer sollten Ihre Wohnungskosten üblicherweise nicht höher als 35% Ihres Nettoeinkommens sein. Damit Sie auch in Zeiten steigender Zinsen Ihren Verpflichtungen jederzeit nachkommen können, berechnet die PKSW Ihre Tragbarkeit mit einem Zinssatz von 5%.

Belehnungsgrenzen
Unter Belehnung ist das Verhältnis zwischen der Hypothek und dem Verkehrswert der Liegenschaft in Prozent zu verstehen. Die PKSW vergibt Hypothekarkredite mit einer maximalen Belehnung von 67%. Somit gilt, dass Sie als Kreditnehmer für einen Liegenschaftskauf mindestens 33% Prozent Eigenmittel einbringen müssen und maximal 67% mit einer Hypothek der PKSW finanzieren können.

Beispiel
Verkehrswert Liegenschaft CHF 1 Mio.
Max. Belehnung 67% = CHF 670’000
Min. Eigenmittel 33% = CHF 330’000

Kreditbetrag
Mindestens CHF 100’000.-

Vorfälligkeitsentschädigung
Wird eine Festhypothek vor der vereinbarten Laufzeit aufgelöst, muss der Kreditnehmer üblicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die je nach Zinssatz und Laufzeit hoch ausfallen kann. Dies geschieht am häufigsten bei einem vorzeitigen Verkauf der Liegenschaft.

Der PKSW ist eine möglichst kundenfreundliche Abwicklung wichtig, weshalb wir bei einem Verkauf der von uns finanzierten Liegenschaft auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichten und stattdessen eine Pauschale von CHF 1’000.– für die vorzeitige Auflösung inklusive einer Bearbeitungsgebühr von CHF 250.– erheben.


Weiteres Vorgehen?
Hier finden Sie noch mehr zu unserem Ablauf im Hypothekarvergabeprozess.

Sind während der Kreditprüfung einzelne Parameter nicht erfüllt, kann die Hypothek je nach Vergabekriterien mit unserer Partnerin der Glarner Kantonalbank trotzdem abgeschlossen werden.