Aufgaben Stiftungsrat

Aufgaben des Stiftungsrates
> Organisation Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist als oberstes Organ verantwortlich für die Führung der Vermögensanlage. Er legt die Ziele und die Grundsätze der Vermögensverwaltung sowie der Durchführung und Überwachung des Anlageprozesses fest. Im Rahmen seiner Aufgaben initiiert der Stiftungsrat den ALM-Prozess und wählt die Anlagestrategie, welche auf die Risikofähigkeit und die Vorsorgeziele der PKSW abgestimmt ist.

Der Stiftungsrat nimmt weiter folgende Aufgaben betreffend Vermögensanlagen wahr:

  • Bestimmung der zentralen Depotstelle (Global Custodian) zur administrativen und buchhalterischen Konsolidierung der Anlagetätigkeit der Portfoliomanager
  • Bestimmung des externen Investment-Controllings und des externen Investment-Consulting
  • Regelung der Ausübung des Stimmrechts an Generalversammlungen von Aktiengesellschaften
  • Umsetzung und Überwachung der Bestimmungen zur Integrität und Loyalität der Verantwortlichen, z.B. der Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden, der Vermeidung von Interessenkonflikten und der Offenlegung

Der Stiftungsrat erlässt insbesondere folgende Reglemente:

  • Anlagereglement
  • Reglement zur Integrität- und Loyalität