Todesfall

Bei einem Todesfall eines Versicherten profitieren deren Kinder oder Partner. Die Voraussetzungen und Details finden Sie hier:

Ehegatten- und Partnerrenten
Stirbt eine versicherte oder rentenberechtigte Person, so hat die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner Anspruch auf eine Partnerrente. Das Vorsorgereglement umschreibt die entsprechenden Voraussetzungen.

Waisenrenten
Kinder einer verstorbenen versicherten Person, einer Rentnerin oder eines Rentners haben Anspruch auf eine Waisenrente. Die aktuell gültigen Voraussetzungen finden Sie im aktuellen Vorsorgereglement, Artikel 36.

Todesfallkapital
Ein Todesfallkapital wird fällig, wenn der Tod einer versicherten oder rentenberechtigen Person keine Ehegatten- oder Partnerrente der Pensionskasse, der Unfall- oder der Militärversicherung auslöst. Die gültigen Voraussetzungen finden Sie hier: Vorsorgereglement, Artikel 37.