Aufgaben Anlagekommission
Die Anlagekommission ist das für die Vermögensanlagen der PKSW verantwortliche Fachorgan. Die Anlagekommission leitet den Vollzug zu allen die Vermögensanlagen betreffenden Geschäften.
> Organisation Anlagekommission
Im Einzelnen hat die Anlagekommission folgende Aufgaben:
- Feinaufteilung der Anlagestrategie
- Bestimmung der Anlageinstrumente, soweit diese nicht vom Stiftungsrat im Rahmen des Anlagereglements vorgegeben sind
- Festlegung der Kriterien und Entscheidungsprozesse für wichtige Umsetzungsfragen
- Umschreibung der Portfolio- und Immobilienmandate
- Bestimmung der externen Vermögensverwalter bzw. Entscheid über Beteiligungen an kollektiven Vermögen, Entscheid über Investitionen in Liegenschaften
- Überwachung des jährlichen Liquiditäts- und Anlageplans
- Vorbereitung der Verträge und Pflichtenhefte für die zentrale Depotstelle (Global Custodian) zur administrativen und buchhalterischen Konsolidierung der Anlagetätigkeit der Portfoliomanager
- Durchführung des Auswahlverfahrens sowie Vorbereitung der Verträge und Pflichtenhefte für das externe Investment-Controlling und das externe Investment-Consulting
- Durchführen von Korrektur- und Verbesserungsmassnahmen im Anlagebereich und Entscheide zu Massnahmenempfehlungen aus den Berichten des externen Investment-Controllings
- Wahrnehmung der Interessen der Pensionskasse im Vermögensbereich gegenüber Dritten einschliesslich Antragstellung betreffend Anhebung von Prozessen, Abschluss von Vergleichen und Beizug von Rechtsvertretungen
- Allgemeine Pflicht zur Risikobeurteilung
- Regelmässige Berichterstattung zur Anlagetätigkeit zu Händen Stiftungsrat;
- Vorbereiten von Entscheidungsgrundlagen und schriftlichen Anträgen für den Stiftungsrat, die sich aus der Aufgabenstellung ergeben
- Verabschiedung der Umsetzungskonzepte zur Bewirtschaftung von Vermögensanlagen