Aufgaben Anlagekommission

Die Anlagekommission ist das für die Vermögensanlagen der PKSW verantwortliche Fachorgan. Die Anlagekommission leitet den Vollzug zu allen die Vermögensanlagen betreffenden Geschäften.
> Organisation Anlagekommission

Im Einzelnen hat die Anlagekommission folgende Aufgaben:

  • Feinaufteilung der Anlagestrategie
  • Bestimmung der Anlageinstrumente, soweit diese nicht vom Stiftungsrat im Rahmen des Anlagereglements vorgegeben sind
  • Festlegung der Kriterien und Entscheidungsprozesse für wichtige Umsetzungsfragen
  • Umschreibung der Portfolio- und Immobilienmandate
  • Bestimmung der externen Vermögensverwalter bzw. Entscheid über Beteiligungen an kollektiven Vermögen, Entscheid über Investitionen in Liegenschaften
  • Überwachung des jährlichen Liquiditäts- und Anlageplans
  • Vorbereitung der Verträge und Pflichtenhefte für die zentrale Depotstelle (Global Custodian) zur administrativen und buchhalterischen Konsolidierung der Anlagetätigkeit der Portfoliomanager
  • Durchführung des Auswahlverfahrens sowie Vorbereitung der Verträge und Pflichtenhefte für das externe Investment-Controlling und das externe Investment-Consulting
  • Durchführen von Korrektur- und Verbesserungsmassnahmen im Anlagebereich und Entscheide zu Massnahmenempfehlungen aus den Berichten des externen Investment-Controllings
  • Wahrnehmung der Interessen der Pensionskasse im Vermögensbereich gegenüber Dritten einschliesslich Antragstellung betreffend Anhebung von Prozessen, Abschluss von Vergleichen und Beizug von Rechtsvertretungen
  • Allgemeine Pflicht zur Risikobeurteilung
  • Regelmässige Berichterstattung zur Anlagetätigkeit zu Händen Stiftungsrat;
  • Vorbereiten von Entscheidungsgrundlagen und schriftlichen Anträgen für den Stiftungsrat, die sich aus der Aufgabenstellung ergeben
  • Verabschiedung der Umsetzungskonzepte zur Bewirtschaftung von Vermögensanlagen