Glossar

Hier erklären wir Ihnen Fachbegriffe aus der BVG Welt kurz und einfach.

Berufliche Vorsorge

Sie wird auch als «2. Säule» der Vorsorge bezeichnet (neben der AHV/IV als 1. Säule und der freiwilligen Vorsorge als 3. Säule). Die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge sollen zusammen mit der AHV die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards erlauben.

BVG

Das BVG ist das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Dieses Gesetz regelt die obligatorischen Mindestleistungen der beruflichen Vorsorge.

BVG-Obligatorium

Das BVG enthält Mindestvorschriften, die jede Vorsorgeeinrichtung erfüllen muss. Liegt eine Leistung der Vorsorgeeinrichtung unter dem BVG-Minimum, muss die Minimalleistung gemäss BVG erbracht werden. Den Vorsorgeeinrichtungen steht es frei, das BVG übersteigende Leistungen zu erbringen (sog. überobligatorische Leistungen).

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung. Ein Deckungsgrad von über 100 Prozent bedeutet, dass sämtliche Verpflichtungen durch entsprechendes Vermögen gedeckt sind.

Deckungslücke

Die Deckungslücke entspricht der Differenz zwischen den Verpflichtungen und dem Vermögen der Vorsorgeeinrichtung.

Einkauf

Bis zur Pensionierung kann sich die versicherte Person mittels freiwilliger Einlagen innerhalb der durch Gesetz und Statuten/Reglement festgelegten Grenzen ein. Die Einlagen werden dem Sparguthaben gutgeschrieben. Freiwillige Einkäufe können erst vorgenommen werden, wenn Vorbezüge für Wohneigentumsförderung zurückbezahlt sind.

Freizügigkeitsleistung

Die Freizügigkeitsleistung – auch Austrittsleistung genannt – ist der Betrag, welche der versicherten Person beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung mitgegeben wird. Die Höhe der zu überweisenden Freizügigkeitsleistung ist in den Statuten / im Reglement festgelegt und entspricht in der Regel dem vorhandenen Sparguthaben. Wenn später wieder ein Eintritt in eine Vorsorgeeinrichtung erfolgt, muss die Freizügigkeitsleistung dort wieder eingebracht werden.

Freizügigkeitspolice

Bei einer Freizügigkeitspolice handelt es sich um eine mit einer Freizügigkeitsleistung als Einmaleinlage errichtete, prämienfreie Versicherung bei einer Lebensversicherungsgesellschaft.

Freizügigkeitskonto

Ein Freizügigkeitskonto ist ein bei einer Freizügigkeitsstiftung errichtetes Konto, auf das die Freizügigkeitsleistung einbezahlt werden kann.

Kapitalauszahlung (teilweise Auszahlung des Alterskapitals)

Auf Antrag der versicherten Person wird ein Teil der Altersrente als einmaliges Alterskapital ausgerichtet. Die Höhe des Alterskapitals ist in den Statuten / im Reglement festgelegt. 

Koordinationsabzug

Mit dem Koordinationsabzug wird berücksichtigt, dass ein Teil des Jahreslohnes bereits bei der AHV versichert ist. Er ist in den Statuten / im Reglement festgelegt.

Mindestzinssatz

Das BVG schreibt vor, dass das gemäss den Anforderungen des BVG berechnete Altersguthaben mit einem Mindestzinssatz verzinst werden muss. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat jährlich festgelegt.

Sparguthaben (Altersguthaben) 

Das Sparguthaben entspricht der Summe der angesammelten jährlichen Spargutschriften inklusive Zinsen und eingebrachte Freizügigkeitsleistungen sowie Einkäufe. Es wird oft auch als Altersguthaben bezeichnet (z.B. im BVG).

Technischer Zins

Beim technischen Zins handelt es sich um den Zins, mit welchem ein Vorsorgekapital aufgrund erwarteter zukünftiger Erträge abgezinst- und für Rentenleistungen reserviert wird.

Todesfallkapital

Im Todesfall kann anstelle einer Rente oder allenfalls zusätzlich zu einer Rente ein Todesfallkapital fällig werden. Die Voraussetzungen sind in den Statuten/im Reglement geregelt. 

Überobligatorium

Das BVG enthält Mindestvorschriften. Was darüber hinaus geht, wird als Überobligatorium bezeichnet.

Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit welchem das bei einer Pensionierung vorhandene Sparkapital in eine Rente umgerechnet wird. Ein Sparkapital von 100 000 Franken ergibt mit einem Umwandlungssatz von 6 Prozent eine jährliche Rente von 6000 Franken. Der Umwandlungssatz hängt insbesondere ab von der Lebenserwartung, dem technischen Zins und dem Alter, in welchem eine Person in Pension geht. Die mit dem Umwandlungssatz berechnete Rente ist garantiert.

Versicherter Lohn

Der versicherte Lohn berechnet sich aus dem AHV-Jahreslohn abzüglich dem Koordina­tionsabzug. 

Vorbezug

Ein Vorbezug des Sparguthabens vor dem Altersrücktritt ist nur für selbstgenutztes Wohneigentum und im Rahmen einer Scheidung zulässig. Der Vorbezug bewirkt eine Verminderung des Sparguthabens und führt somit zu einer Kürzung der künftigen Altersleistungen. 

Versicherungs- oder Vorsorgeausweis

Der Versicherungsausweis ist ein Informationsdokument für die versicherte Person und enthält Angaben über die aktuelle Vorsorgesituation und über voraussichtliche persönliche Ansprüche. 

Vorsorgefall

Als Vorsorgefall gilt: das Erreichen des Rentenalters, die Invalidität oder der Tod.

Vorsorgekapital

Das Vorsorgekapital ist das versicherungstechnisch erforderliches Kapital, um die reglementarischen Leistungsverpflichtungen gegenüber den aktiven Versicherten und den rentenbeziehenden Personen sowie Rückstellungen abzudecken.  Es wird auch als Deckungskapital bezeichnet.

Wertschwankungsreserve

Wertschwankungsreserven sind Reserven, die ab einem Deckungsgrad von über 100 Prozent gebildet werden können. Mit diesen Reserven sollen Schwankungen an den Kapitalmärkten abgefedert werden. Die Höhe der notwendigen Wertschwankungsreserven ist von der von der durch die Vorsorgeeinrichtung gewählten Anlagestrategie abhängig.