Heirat & Scheidung
Heirat & Eingetragene Partnerschaft
Eine Heirat hat auch Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge. Daher benötigen wir das Datum Ihrer Ziviltrauung, um die Berechnung Ihres Freizügigkeitsguthabens per Heirat zu ermitteln. Sollten Sie bei der Heirat Ihren Namen wechseln, muss uns dies auch mitgeteilt werden.
Grundsätzlich meldet uns Ihre Arbeitgeberin die Heirat bzw. die Eintragung der Partnerschaft. Durch die Meldungen Ihrer Arbeitgeberin können wir sicherstellen, dass Ihre Altersvorsorge korrekt angepasst wird und alle Ansprüche ordnungsgemäss berücksichtigt werden.
Scheidung
Nach dem Scheidungsrecht haben beide Ehegatten Anspruch auf die Hälfte der während der Ehe erworbenen Freizügigkeitsleistung des anderen Ehegatten. Um diese Teilung vorzunehmen, benötigt das Scheidungsgericht eine Durchführbarkeitserklärung, in der das Vorsorgeguthaben und alle weiteren für das Gericht relevanten Informationen aufgeführt sind.
Eine Durchführbarkeitserklärung können Sie telefonisch oder per E-Mail bei uns zu bestellen. Dazu benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- Datum der Eheschliessung (zivil)
- Einleitungsdatum der Scheidung
Sobald das rechtskräftige Urteil vom zuständigen Gericht gesprochen ist, wird Ihre zuständige Pensionskasse über die Ausgleichszahlung informiert. Nach erfolgter Ein-/ Auszahlung erhalten Sie einen neuen Leistungsausweis mit Ihrem aktualisierten Altersguthaben. Sie haben dadurch die Möglichkeit zum Wiedereinkauf.